Unser Standpunkt zu Einwegkunststoffen

Hintergrund

Wie ihr Name bereits verrät, sind Einwegkunststoffe („Single Use Plastics“, SUP) Kunststoffprodukte, die für die einmalige Verwendung konzipiert wurden. SUP sind ein gravierendes Umweltproblem und für rund die Hälfte des gesamten Meeresmülls an den europäischen Stränden verantwortlich. Die zehn größten SUP-Kategorien machen dabei rund 86 % der Gesamtmenge aus. Zu den am häufigsten weggeworfenen Arten von Einwegkunststoffen zählen Lebensmittelbehälter und -verpackungen, Getränkeflaschen, Deckel und Verschlüsse, Plastikteller, Besteck, Strohhalme, Rührstäbchen, Plastikbeutel und Zigarettenstummel.

Nach der Europäischen Richtlinie zur Verringerung des Verbrauchs leichter Kunststofftragetaschen, die im Mai 2015 umgesetzt wurde, veröffentlichten das Europäische Parlament und der Rat im Juli 2019 eine Richtlinie zu Einwegkunststoffen. Den Mitgliedstaaten wurden zwei Jahre Zeit eingeräumt, um diese im Rahmen ihrer nationalen Gesetzgebungen zu übernehmen.

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Auswirkungen bestimmter Kunststoffprodukte auf die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu verhindern oder zu verringern und den Übergang zu einer Kreislaufwirtschaft zu fördern. Sie konzentriert sich dabei auf die wichtigsten zehn Produkte, die an europäischen Stränden gefunden werden, sowie auf einige spezielle problematische Anwendungen wie Luftballons und Luftballonstäbchen, Damenbinden, Tampons, Feuchttücher und Fischereigeräte.

Die Richtlinie definiert spezifische Maßnahmen, um den negativen Auswirkungen dieser Anwendungen Rechnung zu tragen:

  • Verbot von Wattestäbchen, Besteck, Tellern, Strohhalmen, Rührstäbchen, Luftballonstäben und oxo-abbaubaren Kunststoffen sowie von Bechern, Lebensmittel- und Getränkebehältern aus expandiertem Polystyrol;
  • nationale Ziele zur Senkung des Verbrauchs von Lebensmittelbehältern und Trinkbechern;
  • Kappen und Deckel von Getränkebehältern bis zu drei Litern müssen mit dem Behälter verbunden sein;
  • PET-Getränkeflaschen sollen bis 2025 25 % und bis 2030 30 % Recyclinganteil enthalten;
  • Kennzeichnungs- und Etikettierungsvorschriften für Sanitärartikel und Ballons;
  • Ausweitung der Gebühren für die erweiterte Produktverantwortung (EPR) zur Deckung der Kosten für Reinigungsmaßnahmen und Sensibilisierungskampagnen für Verbraucher in Bezug auf Lebensmittel- und Getränkebehälter, Becher, flexible Hüllen und Verpackungen, leichte Plastikbeutel, Sanitärartikel, Luftballons und Zigarettenfilter;
  • und ein separates Sammelziel für Einweg-Getränkeflaschen von 90 % bis 2029.

Darüber hinaus begann die Kommission im Jahr 2019 mit der Entwicklung spezifischerer Leitlinien und Definitionen für die betroffenen Einwegprodukte. Es liegt nun an den einzelnen Mitgliedsstaaten, entsprechende eigene Gesetze auszuarbeiten, mit denen die oben genannten Ziele erreicht werden können.

Unser Standpunkt

Wir unterstützen Initiativen, um die Vermüllung durch Einwegkunststoffe zu reduzieren

Kunststoffe, sind zu wertvoll, um sie achtlos als Müll verkommen zu lassen. Sie sollten wiederverwendet oder recycelt werden. Aus diesem Grund unterstützen wir mit vollem Einsatz Initiativen, die verhindern wollen, dass Kunststoffe als Abfall in die Umwelt gelangen. Dies unterstreicht auch unser Bekenntnis zur Europäischen Kunststoffstrategie in der Kreislaufwirtschaft, welche die EU seit 2018 verfolgt. Darüber hinaus unterstützen wir auch grundsätzlich die Umsetzung der bisherigen Gesetzgebung sowie der Einwegkunststoff-Richtlinie.

Um sicherzustellen, dass Plastikmüll erst gar nicht ins Meer gelangt, ist es unseres Erachtens entscheidend, dass alle EU-Mitgliedstaaten die bestehende europäische Gesetzgebung konsequent durchsetzen. Dies bedeutet im Wesentlichen die Umsetzung der Abfallrahmenrichtlinie, der Richtlinie über Verpackungen und Verpackungsabfälle, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie, der Richtlinie über die Behandlung von kommunalem Abwasser und der Deponierichtlinie.

Viele der im Rahmen der SUP-Richtlinie vorgeschlagenen Maßnahmen unterstützen die bestehende Gesetzgebung. Wir sind jedoch besorgt, dass bestimmte Verbote im Zusammenhang mit Einwegkunststoffen auch zu Verlagerungen zu weniger umweltverträglichen Produkten führen und zudem die Innovation bremsen könnten. Außerdem ist es von grundlegender Bedeutung, dass die Umsetzung der SUP-Richtlinie durch die Mitgliedstaaten weiterhin den freien Warenverkehr gewährleistet und eine Fragmentierung des Binnenmarktes verhindert.

Klarheit ist erforderlich, um die effektive Umsetzung der SUP-Richtlinie zu gewährleisten

Wir begrüßen die Entscheidung der Europäischen Kommission, klare Richtlinien, Berechnungsmethoden und Standarddefinitionen auszuarbeiten und zu veröffentlichen. Dies wird dazu beitragen, dass die SUP-Richtlinie effektiv umgesetzt werden kann, indem sie keinen Raum für Interpretationen lässt, die Entscheidungsfindung unterstützt, Verschiebungen hin zu weniger nachhaltigen Materialien vermeidet und den freien Warenverkehr innerhalb der EU garantiert.

Um diese Ziele zu erreichen, sollte die Kommission Folgendes erarbeiten:

  • klare Richtlinien, was als Einwegprodukt gilt;
  • eine harmonisierte Norm für Produktanforderungen;
  • Methoden zur Berechnung separater Sammelziele, Verbrauchssenkungen und Recyclinganteile; harmonisierte Spezifikationen für Kennzeichnungsanforderungen;
  • Leitlinien für Kostenkriterien für die Beseitigung von Abfällen;
  • und ein öko-moduliertes EPR-System, das Produkte belohnt, die recycelbar sind oder Rezyklate enthalten, sowie ein harmonisiertes und verbindliches EU-Konzept mit Mindestanforderungenclear guidelines on what is considered an SUP product;

Um diese Ziele zu unterstützen, stellen wir der Kommission unsere Fachkompetenz und unseren Rat zur Verfügung, zum Beispiel über die Circular Plastics Alliance sowie im Rahmen unserer Mitgliedschaften bei PlasticsEurope, auf der Polyolefin Circular Economy Platform, Plastic Recyclers Europe, CEFLEX und Europen.

Wir wollen die Kreislaufwirtschaft fördern und verhindern, dass Kunststoffabfall in die Umwelt gelangt

Wir investieren in innovative Lösungen und arbeiten mit der gesamten Wertschöpfungskette und den Industrieverbänden zusammen, um die Kreislauforientierung von Kunststoffen zu fördern und das Risiko, dass Einwegkunststoffe in die Umwelt gelangen, zu minimieren. In diesem Kontext haben wir unsere "10 Codes of Conduct for Design for Recycling” entwickelt und unterstützen Markeneigentümer, Konverter, Werkzeugproduzenten und Maschinenproduzenten bei deren praktischer Umsetzung, zum Beispiel bei der Neuentwicklung von Verschlüssen und Formen für mit dem Behälter verbundene Verschlusskappen („Tethered Caps“).

Durch das Project STOP, das wir zusammen mit SYSTEMIQ in Indonesien ins Leben gerufen haben, helfen wir gemeinsam mit einer Reihe von Partnern dabei, bestehende Abfallmanagementsysteme zu nachhaltigeren, kreislauforientierten und leckagefreien Systemen umzubauen. Dies wird dazu beitragen, dass Plastikmüll gar nicht erst in unsere Ozeane gelangt. Darüber hinaus gehen wir Partnerschaften ein, um ein effektives System der Wiederverwendung zu etablieren, damit die Einwegnutzung von Kunststoffprodukten zu verringern sowie geschlossene, recyclingorientierte Kreislaufsysteme zu fördern.

Nachhaltigkeit

Sie haben weitere Fragen?

Kontakt