Die gesamte materielle Welt besteht aus Chemikalien, ob aus natürlichen oder künstlich erzeugten. Die meisten Chemikalien stellen kein Risiko für Mensch und Umwelt dar, einige jedoch sind gefährlich, und ihre Risiken müssen verantwortungsvoll gemanagt werden.
Um die Verwendung gefährlicher Chemikalien entsprechend zu kontrollieren, wird die Gesetzgebung auf nationaler, europäischer und globaler Ebene zunehmend restriktiver. Es besteht auch ein wachsendes öffentliches Interesse an der Verwendung bestimmter Chemikalien, und die Kunststoff-Wertschöpfungskette – darunter auch Markeninhaber und Verbraucher – verfolgt und beteiligt sich zunehmend an der Debatte darüber, welche Chemikalien verwendet werden sollten. Auch die negativen Auswirkungen bestimmter Kunststoffe stehen auf dem Prüfstand, aufgrund von Müll, Mikroplastik und unbeabsichtigt eingebrachten Stoffen (NIAS) mit Lebensmittelkontakt.
Die EU hat eine sehr strenge, allumfassende Chemikaliengesetzgebung entwickelt, die unter der Bezeichnung „Registration, Evaluation, Authorisation and Restriction of Chemicals" (dt.: Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung chemischer Stoffe), kurz REACH, bekannt und heute der weltweit führende Standard ist. Initiativen auf der primären Ebene und Verordnungen wie REACH führen zu immer strengeren Gefahrenklassifizierungen für Chemikalien. Dies beeinflusst wiederum die Chemikaliengesetze der sekundären Ebene sowie die Richtlinien in Bereichen wie Abfall, Kreislaufwirtschaft, Lebensmittelkontakt und Trinkwasser, Spielzeug, Kosmetikartikel und Düngemittel.
Extrem gefährliche Chemikalien werden zunehmend als prioritäres Thema eingestuft, was zu Verboten oder Einschränkungen für bestimmte Arten der Nutzung und Anwendungen in der EU führt. Die Europäische Chemikalienagentur (ECHA) hat mehr als 200 Stoffe identifiziert, die hinsichtlich ihrer schrittweisen Abschaffung bewertet werden sollen. Es wird erwartet, dass diese Zahl in diesem Jahrzehnt auf 300 Stoffe ansteigen wird. Für mehr als 40 Substanzen wurde bereits ein Ablauftermin festgelegt, an dem ein vollständiges Verbot in Kraft treten soll.
REACH wirkt sich auch im Hinblick auf den dringend benötigten Umstieg auf eine Kunststoff-Kreislaufwirtschaft aus: Während es ehrgeizige und definierte europäische Ziele zur Verbesserung des Kunststoffrecyclings gibt, könnten wiederum strengere Produktsicherheits- und Qualitätsanforderungen – wie beispielsweise die vollständige Rückverfolgbarkeit von Stoffen – die Einsatzmöglichkeiten von recyceltem Material für einige Anwendungen einschränken.
Eine verantwortungsvolle und ethische Geschäftsführung ist für Borealis äußerst wichtig. Wir wollen eine gefahrenfreie, sichere Arbeitsumgebung für unsere Mitarbeiter, und sichere Produkte für die Allgemeinheit.
Als Unterzeichner der Global Charter of Responsible Care® der chemischen Industrie verpflichten wir uns dazu, die Sicherheit unserer Produkte entlang der gesamten Wertschöpfungskette zu gewährleisten. Wir verwenden keine verbotenen Substanzen gemäß REACH Anhang XIV in unseren Anlagen, wenn diese von der Europäischen Kommission und der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) nicht zugelassen wurden.
Durch ein strenges Produktsicherheits-Managementsystem sorgen wir für die Einhaltung höchster Standards. Wir berücksichtigen die Chemikaliensicherheit in all unseren Entscheidungsprozessen, wenn wir neue Produkte entwickeln und wenn wir nach Alternativen zu bedenklichen Stoffen forschen.
Umfangreiche Informationen zur Chemikaliensicherheit, die wir auf unserer Website zur Verfügung stellen, finden Sie unter: https://www.borealisgroup.com/company/chemicals-safety/hazardous-chemicals
Sicherzustellen, dass Chemikalien keinen Schaden für die Gesundheit und Sicherheit von Menschen verursachen, ist einer der drei Schwerpunkte unserer Nachhaltigkeitsstrategie. Daher setzen wir uns proaktiv mit den Anliegen der Öffentlichkeit hinsichtlich der Sicherheit bestimmter Stoffe auseinander und erforschen ständig neue nachhaltige Alternativen.
Die angemessene Reaktion auf einen potenziell gefährlichen Stoff liegt jedoch nicht immer auf der Hand. Falls die zu einer bestimmten chemischen Substanz vorliegenden Informationen unvollständig sind, die Beweislage unklar ist oder die Verwendung öffentlich diskutiert wird, kann es schwierig sein, einen Konsens über die richtige Vorgehensweise für die Branche zu finden. Daher können wir das Vorsorgeprinzip der Europäischen Kommission nachvollziehen, welches den Standpunkt vertritt, dass Vorbeugen besser ist als Heilen. Wir wenden diesen Vorsorgeansatz bei bestimmten Substanzen an, die von den zuständigen Behörden aufgrund ihrer potenziellen Gesundheits- oder Umweltrisiken noch bewertet werden.
Wir wollen die Bedenken der Verbraucher zu bestimmten Chemikalien, die in unseren Verfahren und Produkten verwendet werden, antizipieren. Dies ermöglicht uns, Produkte zu entwickeln, welche die aktuellen Vorschriften mehr als erfüllen und die Anliegen unserer Interessensgruppen und des Marktes ansprechen. Beispiele dafür sind phthalatfreies Polypropylen, die Substitution von Azodicarbonamid (ADCA) in Kabelanwendungen oder auch unsere halogenfreien Kabelverbundstoffe.
Die strikte Einhaltung der Chemikaliengesetze ist entscheidend, um die sichere Herstellung, Vermarktung und Verwendung unserer Produkte zu gewährleisten. Daher verfolgen wir einen proaktiven Ansatz, um gesetzliche Standards und entsprechende Änderungen zu erfüllen. Die Klassifizierung aller von uns produzierten und eingesetzten Substanzen basiert auf dem jeweiligen Risiko, das mit diesen verbunden wird, und entspricht der Verordnung zur Einstufung, Kennzeichnung und Verpackung (CLP) von Stoffen und Gemischen. Da REACH die Sicherheit von in der EU verwendeten Chemikalien regelt, arbeiten wir mit Behörden wie der ECHA sowie mit den nationalen Behörden der jeweiligen Mitgliedsstaaten zusammen, um die Umsetzung der Verordnung zu fördern.
Wir verfolgen und antizipieren die Entwicklung der Chemikaliengesetzgebung aktiv und unterstützen diese, indem wir uns mit Industrieverbänden auf EU- und staatlicher Ebene austauschen und unser Fachwissen mit unseren Interessensgruppen teilen. Zudem unterstützen wir auch die aktuellen Bemühungen der Gesetzgeber zur Verbesserung der Qualität von Daten und Informationen, Testmethoden und Richtlinien, solange das Verfahren praktikabel, schnell und flexibel ist.